15-11-2018, 17:11
Zu Deiner Frage. Es gibt tatsächlich keine Reihenfolge. Es gibt nur eine Ausnahme.
Wenn ich es richtig verstehe, redest Du von Schulden (also nicht laufendem Unterhalt)
Egal ob es die Bank, der Staat (Finanzamt) oder die arme Ex ist, so gilt die Regel: Wer zuerst kommt, malt zuerst. So ist das bei Lohn- und Gehaltspfändungen, ebenso wie bei Kontenpfändungen.
Ebenso gelten für all diese Forderungen die üblichen auszurechnenden Beträge aus der Pfändungsfreigrenzentabelle.
Nur bei laufendem Unterhalt sieht es etwas anders aus.
Wenn ich es richtig verstehe, redest Du von Schulden (also nicht laufendem Unterhalt)
Egal ob es die Bank, der Staat (Finanzamt) oder die arme Ex ist, so gilt die Regel: Wer zuerst kommt, malt zuerst. So ist das bei Lohn- und Gehaltspfändungen, ebenso wie bei Kontenpfändungen.
Ebenso gelten für all diese Forderungen die üblichen auszurechnenden Beträge aus der Pfändungsfreigrenzentabelle.
Nur bei laufendem Unterhalt sieht es etwas anders aus.