27-10-2018, 12:36
Hallo, stimmt was mein Vorredner schrieb, der Unterhaltsanspruch verfällt definitiv nicht.
Wichtig ist, dass der Schriftverkehr ausschließlich mit der Unterhaltsgläubigerin, also Deiner Tochter, stattfindet.
Ich habe das damals über meinen Anwalt machen lassen, dann ging es erstmal los mit den ganzen Unterlagen zur
Berechnung der Haftungsanteile (Volljährigenunterhalt). Das hat in meinem Fall wegen der Widerspenstigkeit meiner
Ex-Frau über ein Jahr gedauert bis alles zusammen war um gescheit meinen Unterhaltsanteil zu berechnen. Hatte mir
für diese Zeit ein "Kriegskonto" angelegt, auf das ich monatlich einen vom Anwalt empfohlenen Betrag überwies.
Er lag damit, wie sich nach Ende des Verfahrens herausgestellt hat, völlig daneben.
Also mach Dich auf was gefasst, alles kann passieren, meist aber nicht zu Deiner Zufriedenheit.
Bei mir war es so, dass die Tochter schriftlich bestätigt hat, dass der Volljährigenunterhalt weiterhin auf das Konto der
Kindsmutter überwiesen werden soll.
Viel Glück!
Wichtig ist, dass der Schriftverkehr ausschließlich mit der Unterhaltsgläubigerin, also Deiner Tochter, stattfindet.
Ich habe das damals über meinen Anwalt machen lassen, dann ging es erstmal los mit den ganzen Unterlagen zur
Berechnung der Haftungsanteile (Volljährigenunterhalt). Das hat in meinem Fall wegen der Widerspenstigkeit meiner
Ex-Frau über ein Jahr gedauert bis alles zusammen war um gescheit meinen Unterhaltsanteil zu berechnen. Hatte mir
für diese Zeit ein "Kriegskonto" angelegt, auf das ich monatlich einen vom Anwalt empfohlenen Betrag überwies.
Er lag damit, wie sich nach Ende des Verfahrens herausgestellt hat, völlig daneben.
Also mach Dich auf was gefasst, alles kann passieren, meist aber nicht zu Deiner Zufriedenheit.
Bei mir war es so, dass die Tochter schriftlich bestätigt hat, dass der Volljährigenunterhalt weiterhin auf das Konto der
Kindsmutter überwiesen werden soll.
Viel Glück!