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Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
#14
(15-10-2018, 00:47)Maestro schrieb: Hallo zusammen,

was kostet es eigentlich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu stoppen?
Ist dies auch irgendwie möglich, wenn ein Unterhaltsschuldner kein Geld dafür aufbringen kann, also z.B. auf Pump?

Beratungshilfe bzw. dann Prozesskostenhilfeantrag. Könntest Du auch selber machen Zwangsvollstreckungsabwehrklage bzw. Erinnerung u.s.w....

Ich blicke beim Thema Pfänden noch nicht so ganz durch.
Wie ist das, wenn man wegen rückständigem Unterhalt gepfändet wird?

Dürfte de facto nie vorkommen da laufender Unterhalt vorrang hat und nur wenn noch was übrig bleibt auf rückständigen Unterhalt verrechnet wird.


Wird dann künftig weitergepfändet bis Ultimo (sodass man sich das Unterhalt überweisen künftig sparen kann) oder nur immer ein bestimmter Betrag gepfändet (z.B. 5000€) und die Pfändung endet sobald dieser beglichen ist?

Laufender Unterhalt vorrrang rückständiger Unterhalt muss hinten anstehen ! siehe Frage darüber. Interessant ist ob die Zinsen Tituliert sind !

Das geht aber alles nur wenn Du auch laufende Einkommen hast.


Ich versuche zu verstehen, wie die Nicht-Zahl- und Pfändungsspiele im Rosenkrieg so funktionieren.
Nach meinem Verständnis können böse Exen mit Titel in der Tasche ja immer wieder so ein Ding gegen einen losschlagen, mit der Behauptung "nicht gezahlt, nichts bekommen".

Ich durfte die Erfahrung machen...völlig nach Hinten losgegangen.


Ein ziemliches Durcheinander ist auch der Selbstbehalt bzw. das Existenzminimum. Dieses muss bei Unterhaltspfändungen wohl anders und komplizierter errechnet werden, also bei sonstigen Pfändungen.
Bis wohin kann Ehegatten- und Kindesunterhalt vom Lohn gepfändet werden? Ich las von sogar 650€ bei voller Erwerbstätigkeit! Eine Beispielrechnung konnte ich im Netz dazu nicht finden. Wie rechnen die Vollstreckungsrichter?

Siehe 850 d Zpo...rückständiger Unterhalt nur f. ein Jahr. Habe ich in der Praxis so verschärft auch noch nicht gesehen.



Wenn man unters Existenzminimum gepfändet wird, kann man Sozialhilfe bewilligt bekommen oder wie rettet man sich vor der Straße/Kartonschlafplatz unter der Brücke?

Nein, nur f. den laufenden Unterhalt (Aufstockung)...lasse mich hier aber eines besseren Belehren.

Vielleicht könnt ihr mich ja etwas aufschlauen, dankeschön.

Hoffe es hat etwas geholfen Big Grin

Grüße Wink

siehe Antworten.


Lg

A
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