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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#29
Hach, ist mal ein schönes Ostergeschenk. Und ich möchte wetten, der Anwalt lässt sich jetzt Zeit bis zu einem Neuversuch.  Denn die ganze nötige Rechnerei (die in deinem Fall durchaus Zeit kostet) wird ihm ja höchstens mit Verfahrenskostenhilfe vergütet und bei der ist der Staat knausrig, da gibts weniger Geld wie wenn ein Mandant zahlt. Der wird jetzt die Ex höflich einbremsen, weil er keine Lust mehr hat.

Ja, die Begründung des Beschlusses über die abgelehnte VKH wäre für den öffentlichen Bereich "Gerichtsurteile" interessant. Schliesslich gibt das auch Formulierungsmunition für andere Väter, die verklagt werden sollen.
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von p__ - 15-04-2019, 19:22

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