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Zugewinnausgleich Abfindung Immobilien
#3
Wenn ich vorher 7000 Euro/Monat Brutto verdient habe und jetzt in meinem neuen Job nur 5000 Euro/Monat verdiene.
Kann ich dann die Abfindung als Ausgleich von weggefallenem Arbeitsentgelt ansehen?

Die Eigentumswohnungen habe ich für 180.000 Euro ersteigert. Laut Gutachten zur Zwangsversteigerung haben die aber einen Verkehrswert
von 258.000 Euro. Werden dann die 180.000 Euro als Wert angenommen oder die 258.000 Euro (damit ein höherer Zugewinn) oder der Wert den die Wohnungen heute auf dem freien Immobilienmarkt erziehen würden ?
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RE: Zugewinnausgleich Abfindung Immobilien - von Callan - 24-09-2018, 11:33

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