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Wie Ordnungsmittel beitreiben?
#2
Das Ordnungsgeld wird von Amts wegen beigetrieben. Das Gericht muss natürliich Kenntnis davon bekommen, dass der Umgang weiter verweigert wurde. Die warten nicht und fragen nach, sondern du musst die Missachtung des Vollstreckungstitels (ein Beschlussüber Umgang ist ein Vollstreckungstitel) dem Gericht mitteilen.

https://familienanwaelte-dav.de/files/me...ullies.pdf
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RE: Wie Ordnungsmittel beitreiben? - von p__ - 17-09-2018, 11:39

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