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Kindesunterhaltszahlungen und Strafanzeige was kann man alles tun
#9
Erst mal ruhig bleiben. Du hast nix schreibst du ja. Erstmal müsste dich jemand wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen.
Das JA will nur Geld. Mit dem vereinfachten Titel kommt am ende eine Summe raus. Wenn überhaupt. Wenn du die nicht zahlen kannst, weil du nix hast, passiert auch nix. Da würde auch fiktives Einkommen und sonstige Begründungen nichts helfen. Dieser 170er soll nur Druck machen und Unsicherheit sähen.
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RE: Kindesunterhaltszahlungen und Strafanzeige was kann man alles tun - von HeinrichH - 11-09-2018, 07:57

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