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Unterhaltsberechnung von selbständigen
#11
Das das JA sich die Sachen nicht beim JC holt, ist pure Faulheit. Ich weiß nicht genau, ob Sie das tun müssen. Evtl. berufen sie sich schlicht auf Deine Auskunftspflicht.

Wenn das JA klagt, hat man meistens keine besseren Karten. Denn die müssen ja die Klage begründen. Und das heißt, man hat ihnen entsprechende Vorlage dazu gegeben. Wenn es bei Dir auf den Mindestunterhalt hinaus läuft, kommt im Verfahren wohl nichts anderes heraus. Außer Kosten für Dich...

Bei Deinen Angaben sehe ich kein Problem. Für 2018 kannst Du keinen Steuerbescheid haben. Also lässt Du Dir einfach vom Steuerberater eine BWA ausdrucken. Die tun gerne so, als sei das eine Wissenschaft, dabei ist das nur ein Knopfdruck, sofern auch gebucht worden ist.

Und hier wäre deshalb ein fehlendes Detail zu klären: Wenn Du Ust.-pflichtig bist, dann muss ja gebucht sein, sonst könnte man die monatliche (gflls. die vierteljährliche) Umsatzsteuererklärung nicht einreichen = BWA ist in 3 Tagen bei Dir.

Bist Du aber nicht Ust.-pflichtig (das gibt es ja auch) buchen die oft erst am Jahresende das ganze Jahr durch. Dann kann man aktuell auf die Schnelle keine BWA erstellen. Es muss erst nachgebucht werden. Wäre blöd. Muss man erklären.
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RE: Unterhaltsberechnung von selbständigen - von Mercedes_AMG - 06-09-2018, 10:19
RE: Unterhaltsberechnung von selbständigen - von Nappo - 06-09-2018, 11:04

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