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Unterhaltsberechnung von selbständigen
#5
Bei Selbstständigen besteht doch in aller Regel das Problem, dass Einkommenssteuerbescheide noch gar nicht ergangen sind, wenn die Jugendamtstusse diese sehen will. Ich z.B. habe den letzten gültigen Einkommenssteuerbescheid für 2015 erhalten, die Steuererklärungen für 2016 und 2017 sind noch in Arbeit.

Wie also soll ein Selbstständiger sein Einkommen der letzten drei Jahre via Einkommenssteuerbescheid nachweisen?

Folgende Untugend bei den Jugendamtstussen muss man beachten: sie schickt dir einen Fragebogen, der eine Menge Fragen enthält zu Dingen, die das Jugendamt einfach nichts angehen. Also füllt der Unterhaltspflichtige entweder diese Passagen auf dem Fragebogen nicht aus, oder er füllt den Fragebogen überhaupt nicht aus und erklärt seine finanziellen Verhältnisse mittels anderer Dokumente (sehr beliebt sind z.B. Lohnabrechnungen, auf denen Arbeitgeber, Sozialversicherungsnummer und Krankenkasse sowie Bankverbindung etc. geschwärzt sind). Das ist zulässig, denn es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die zu Erklärungen auf diesen Behörden-Vordrucken verpflichten.
Das Einreichen der Dukomente auf andere Weise als auf dem Fragebogen allerdings macht der Jugendamtstusse zusätzliche Arbeit - kann sie doch nicht einfach die Antworten vom Fragebogen direkt in den Computer tippen, sondern muss anfangen zu sichten, zu sortieren und selbst zu rechnen. Mögen sie überhaupt nicht.

Die besonders Faulen behaupten daher rotzfrech, die verlangten Auskünfte NICHT erhalten zu haben - wenn sie nicht wie gewünscht auf dem Fragebogen stehen.

Es empfiehlt sich daher, die eingerechten Dokumente in Kopie aufzubewahren und einen Zeugen dabei zu haben, wenn man die Dokumente in den Briefkasten des Jugendamtes wirft - oder eben per Einschreiben mit Rückschein zuschickt.

Wenn es denn später zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte (und Jugendämter klagen gerne, weil es sie nichts kostet) und die Jugendamtstusse behauptet, der Unterhaltspflichtige habe die Auskünfte über sein Einkommen verweigert - und der beklagte Pflichtige kann nicht sofort an Ort und Stelle das Gegenteil beweisen - dann läuft das schon mal auf ein 1:0 fürs Jugenamt hinaus. Wenn aber der beklagte Pflichtige kalt lächelnd dem Richter die Beweise auf den Tisch knallt, und im weiteren Verlauf der Verhandlung in jedem zweiten Satz auf die schlampige Arbeitsweise des Jugendamtes hinweist, der hat schon mal gute Karten. Wenn die Schlamperei oder vorsätzliche Lügerei des Jugendamtes auch noch nachher in den Gerichtsakten auftaucht, dann ist das die Steilvorlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat, garniert mit der Gerichtsakte. Das hat Wirkung.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsberechnung von selbständigen - von Austriake - 06-09-2018, 07:48
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