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Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ?
#8
(23-08-2018, 15:14)hammeruffnkopp schrieb: ist der Umstand dass ich aufgrund eines neuen Jobs zum 1.10. nach Süddeutschland gehen werde...

Mußte das sein?

Wie groß ist denn dann die Entfernung zu dem derzeitigen Wohnort Deiner Kinder?

Wie wird Deine Wohnsituation in Zukunft sein?

Du mußt außerdem bedenken, daß Du mindestens bis Mitte nächsten Jahres in ungesicherten Verhältnissen lebst (Probezeit).

Fazit: Durch den Umzug kannst Du derzeit eigentlich alles vergessen. Versuche, Dich an Deinem neuen Wohnort zu etablieren und eine vernünftige Wohnung zu finden, in der auch Platz für Deine Kinder ist, und dann kannst Du in einem Jahr weiterschauen.

Wie willst Du den Umgang mit Deinen Kindern zukünftig organisieren?

Simon II
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ? - von Simon ii - 24-08-2018, 09:46
RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ? - von Mercedes_AMG - 24-08-2018, 10:35

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