Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung
#11
@ Chris82

Nur so als Denkanstoss: solange ihr weder getrennt noch geschieden seit, seid ihr eine güterrechtliche Gemeinschaft. Deine Schulden sind auch ihre Schulden.
Was, wenn du deinen Job behälst, aber ein zweites Haus kaufst, so als Spekulationsobjekt. Die Spekulation geht nach hinten los, die Pleite droht. Dann wird sich entweder dein faules Miststück zur Vollzeit-Erwerbstätigkeit motivieren lassen, oder sich vom Acker machen. Und kurz vor dem Auszug noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben, die sie von den Schulden freistellt.
Kaum ist sie weg, erweist sich die ursprünglich so erscheinende Fehlspekulation als Glücksgriff......

Ich würde über so ein Konstrukt nachdenken.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung - von Mercedes_AMG - 05-08-2018, 15:55
RE: Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung - von Austriake - 06-08-2018, 14:51

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste