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Erbschaft und Unterhalt
#2
Hier muss Dir eine Frage weder "blöd vorkommen", noch musst Du Dich schämen. Vor allen Dingen aber, scheinst Du Dich von der Moralkeule noch beeindrucken zu lassen, welche von den Unterhalt empfangenden Elternteilen und Teilen der Stammtische, gerne laut geschwungen wird.

Mit einem Einkommen unter dem Selbstbehalt, bist Du weder ein reicher Tropf, noch hast Du bei einer Unterhaltsverpflichtung eine Perspektive, einer zu werden. Dafür wird man schon sorgen.

Und jetzt hast Du dieses Erbe bekommen. Das Erbe zählt nicht zu Deinem unterhaltsrelevanten Einkommen. Es sei denn, Du würdest darauf Zinsen oder andere Arten von Einkünften (Kapitalerträge) , die sich aus dem Erbe ergeben, generieren. Aber das ist derzeit mehr als unwahrscheinlich. Die Zinswelt wirst Du kennen.

Wahrscheinlich hast Du bisher sogar schön brav das Formular des Jugendamtes ausgefüllt und natürlich jedem in aller Form Auskunft gegeben. Und hat man dort erst mal jemanden schön an der Angel, dann kennen die Frageorgien keine Grenzen. Über das Erbe wirst Du keine Auskunft geben!

Natürlich solltest Du überlegen, wo Du das Geld bunkerst. Da es keine Zinsen mehr gibt, ist das Kopfkissen eine gute Idee. Das einzige Risiko was Du hast ist der Einbrecher. Stillschweigen ist natürlich oberstes Gebot.


Ergebnis: Es kommt nicht auf die Höhe der Erbschaft selbst an, sondern auf die Einkünfte die daraus entstehen. Beispiel: Du gehst zur Bank und zahlst das Geld in irgendeinen dusseligen Fond. Nächstes Jahr fragt das JA mal wieder nach und Du gibst schön brav Antwort: Ja, hier habe ich noch eine Bescheinigung über meine Kapitalerträge. Zufällig haben die mal Glück gehabt. 7% auf 60.000 Euronen etc pp... Also lässt Du den Blödsinn, denn:

Ein Erbe zählt nicht zum unterhaltsrelevanten Einkommen. Nur die Kapitalerträge daraus. Und das kannst Du ja verhindern ;-)

Denn sonst erhöhen die Kapitalerträge Dein unterhaltsrelevantes Einkommen und die haben Dich auf dem Schirm. Und - egal wie es aussieht - riechen die Kohle, wirst Du diese Geister nie wieder los.

Also runter damit vom Konto. Möglichkeiten gibt es genug. Und ich hoffe, dass Du als netter Vater, der trotzdem noch was zur Seite legt, auch Umgang mit Deinem Kind hast?
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Nachrichten in diesem Thema
Erbschaft und Unterhalt - von Sainty - 03-08-2018, 23:09
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Nappo - 04-08-2018, 09:11
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Sainty - 04-08-2018, 09:56
RE: Erbschaft und Unterhalt - von HeinrichH - 04-08-2018, 11:04
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Sainty - 04-08-2018, 11:19
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Nappo - 04-08-2018, 12:51

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