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Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...?
#6
Das ist ein ganz normaler Vorgang. Schau mal hier:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid182102

Innerhalb von 4 Jahren nach Ende des Verfahrens findet eine Prüfung statt, ob du nicht doch Raten für deine gewährte ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bezahlen kannst. Dieser Fall scheint bei dir zuzutreffen. Aufhebung der ratenfreien Zahlung sonst nur, wenn du gegen Auflagen verstoßen hast. Zum Beispiel umziehen und dem Gericht nicht deine neue Adresse mitzuteilen. Oder aber auch Einkommensverbesserungen > 100 Euro netto mtl. wären proaktiv zu melden. Allerdings müsste das Gericht dann auch wissen, daß du jetzt mehr verdienst als früher. Frage also, woher?
Aufhebung heißt auch, keine Ratenzahlung, keine Stundung. Die ganze Summe sofort fällig.

Soweit es die Insolvenz angeht, wären das m. M. nach Neuschulden. Würde mich, wie vorgeschlagen, an den Insolvenzverwalter wenden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...? - von Sixteen Tons - 27-07-2018, 22:45

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