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Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss
#2
1. Das Jugendamt kann das nicht, aber das Jugendamt kann klagen und ein Richter kann dir aus einer Vielzahl von Gründen fiktives Einkommen oder Selbstbehaltsreduktion verpassen. In deinem Fall wird der erste Ansatzpunkt eher die Lebenshaltungskostenhöhe sein. Dir wird unterstellt, die sei in China niedriger, also Selbstbehalt nur 400 EUR... der Beweis des Gegenteils ist deine Sache und der Richter kann das auch als unschlüssig wegwischen.

2. Da du immerhin die 50 EUR zahlst und die Durchsetzung in China nach viel Arbeit riecht, schätze ich, dass dein Fall im Stapel der zu bearbeitenden Fälle eher nach unten sortiert wird. Also unter 50%. Zumal vorher ja auch nicht mit letzter Konsequenz durchgegriffen wurde.

3. Wenn sie dich finden wollen, finden sie dich. Das ist nur eine Frage des Aufwandes. Das Jugendamt fragt zuerst die Mutter. Dann fragt es in deinem Umfeld, erste Adresse sind die Eltern. Dann gibt es den Fall an eine Einrichtung ab, die auf Eintreibung von Unterhalt aus dem Ausland spezialisiert ist, das DIJUF. China ist ganz gut durchbürokratisiert und hält ganz anders als in Deutschland einen festen zentralen Zugriff auf die im Land lebenden Ausländer vor, dich dort zu finden wird dauern aber ist leicht möglich. Deine Bank schützt dich auch nicht, der automatische Bankdatenaustausch spült dem Bundesamt für Finanzen deine Daten frei Haus in den Rechner.

Um dich unsichtbar zu machen ist es zu spät, dazu hättest du strikt verhindern müssen dass das Land deines Aufenthalts bekannt wird.
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RE: Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss - von p__ - 23-07-2018, 10:40
RE: Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss - von Mercedes_AMG - 23-07-2018, 23:47

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