20-07-2018, 16:35
(20-07-2018, 16:08)Arminius schrieb: Und Nein ich muss die Vermögensauskunft erst wieder in 2 Jahren abgeben.
Jetzt ja, da du die Vermögensauskunft doch noch abgegeben hast. Ansonsten hätte halt § 802l ZPO gegriffen. Der wird bei der nächsten Reform ziemlich sicher ausgebaut. Die Datengläubigkeit der Juristen ist wie bei allen ahnunglosen Laien unbegrenzt. Wahrscheinlich wird der automatische Durchgriff an die erste Stelle gestellt und die Vermögensauskunft zum zweiten, fakultativen Schritt herabgestuft, für die man den Bonus der Zweijahresfrist erhält.
Ein schönes Beispiel für diese Datengläubigkeit anstatt sich mit den realen Verhältnissen zu beschäftigen kann man gerade in Berlin beobachten, wo es erst jetzt zum allerersten Mal versucht wird, einer grosskriminellen Gruppe nach mehreren Jahren an die Immobilien zu gehen: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/p...u-30984640
Davon gibt es noch einige mehr, an die man nicht herankommt. Die spielen einfach über Bande, machen über viele Mittelleute eine Datenwäsche. Die Polizei und der ganze juristische, selbstüberhöht aufgeblasene Wasserkopf haben die Fussarbeit in der Realität weitgehend verlernt oder einfach keine Lust mehr dazu. Und wenn sie mal müssen, jammern sie über den "immensen Aufwand".
Sozialgeldbezieher, Millionenräuber - unbehelligt kauft dieser und viele andere Clans Immobilien. Alles ganz sauber. So wirds gemacht.
Aber wehe, du zahlst die Rundfunkgebühren nicht. Oder bist so pleite, dass der Kindesunterhalt nicht mehr voll fliesst.