24-09-2018, 18:24
Wohnkosten würde ich versuchen, wenn sie höher wie 380€ warm sind, entsprechend den angemessenene Kosten nach SGB2 bei dir zu erhöhen. In der DDT steht nähmlich unter Punkt 5 "Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind."