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Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV
#2
Zitat:Hat JC ohne alle dazugehörigen Vorraussetzungen bezahlt?

Welche Voraussetzungen sollen das sein? Es muß ein Mietverhältnis für sie bestehen. Sie muß nur glaubhaft belegen, daß ihr getrennt von Tisch und Bett wart und du nicht in der Wohnung.
Und sie wird auch wohl auch glaubhaft belegen können, das du die Miete nicht (auch nicht teilweise) gezahlt hast. Das war's auch schon. Die Leistungen sind zu Recht bewilligt worden. Das Geld für die Miete wollen die indirekt von dir durch in Form von Unterhalt wiederbekommen.

Mietverhältnis kann nur durch Vermieter oder durch beide Eheleute gemeinsam gekündigt werden. Mit einer Entlassung aus dem Mietvertrag muß auch der Vermieter einverstanden sein. Das können die Eheleute nicht einfach untereinander regeln. Das wäre eine Vertragsänderung.

Wenn Sie eine Wohnungszuweisung beim Gericht gestellt hat und das Gericht dem Antrag statt gegeben hat, dann bist du aus dem Mietvertrags raus und nur noch KM die Miete schuldig. Daran kann auch der Vermieter nichts ändern. Darüber müsste es dann ein Gerichtsurteil geben.

An den sonstigen Was-Wäre-Wenn-Spielchen beteilige ich mich nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Trennung und gemeinsamer Mietvertrag und Harz IV - von Sixteen Tons - 26-06-2018, 22:43

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