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Besserung der finanziellen Situation über zweiten Job und Risiken
#6
Es gilt die "Summe aller Einkünfte". Zu Zweitjobs steht in den Frankfurter Unterhaltsleitlinien:

1.3 Überstunden
Überstundenvergütungen werden voll angerechnet, soweit sie berufstypisch sind oder in geringem Umfang anfallen oder der Mindestbedarf der Kinder nicht gedeckt ist. Im Übrigen ist der Anrechnungsteil nach Zumutbarkeit zu ermitteln. Die Weiterführung überobligationsmäßiger Überstundenleistungen kann regelmäßig nicht verlangt werden. Dies gilt entsprechend auch für Nebentätigkeiten. Zur Obliegenheit einer Nebentätigkeit zur Deckung des Mindestbedarfs minderjähriger Kinder vgl. BVerfG FamRZ 2003, 661.


In der Regel wird also zugunsten Unterhalt alles abkassiert, ansonsten "der Anrechnungsteil nach Zumutbarkeit zu ermitteln". Das hohe Lied vom gesegneten Einzelfall, der Einzelfahahhalll,Tralala. Was das in der Praxis vor dem Richter bedeutet, solltest du schon vor mehreren Jahren gelernt haben.
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RE: Besserung der finanziellen Situation über zweiten Job und Risiken - von p__ - 16-06-2018, 16:29

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