15-04-2019, 14:29
Dazu habe ich mal eine Frage:
Es gibt im Steuerbescheid Positionen die zwar steuerrechtlich relevant sind, aber im Unterhaltsrecht nicht abzugsfähig sind.
Daher würde sich dann das zu versteuernde Einkommen erhöhen.
Wird dieser höhere Steuersatz dann dann entsprechend abgezogen?
Es gibt im Steuerbescheid Positionen die zwar steuerrechtlich relevant sind, aber im Unterhaltsrecht nicht abzugsfähig sind.
Daher würde sich dann das zu versteuernde Einkommen erhöhen.
Wird dieser höhere Steuersatz dann dann entsprechend abgezogen?