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Vaterschaftsanerkennung (und KU) vermeiden
#7
(25-05-2018, 15:46)Arminius schrieb: Die Kindesmutter kann keine Vergleiche zum Nachteil des Kindes machen.

Doch. Mit der erwähnten Erfüllungsübernahme.

Was du meinst, ist der Vertrag zu Lasten Dritter. Das trifft hier aber nicht, weil das Kind keinen Nachteil erleidet, wenn der Unterhalt von der Mutter statt vom Vater geleistet wird.
Ist genau genommen doch schon auch jetzt so: der Unterhalt wird nicht an das Kind geleistet, sondern an die Mutter (sofern sie sorgeberechtigt ist etc.pp). Mit dem von mir geschilderten Vergleich zahlt der Vater im Voraus, in einer Summe. Die Mutter verwaltet das Geld und unterhält dafür das Kind.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Vaterschaftsanerkennung (und KU) vermeiden - von Austriake - 25-05-2018, 16:36

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