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Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen?
#6
Bei Trennungsunterhalt kann es auch Glück bedeuten und ein Richter könnte es anders sehen, vielleicht sogar ein Anspruch des Vaters gegen die Mutter. Deshalb der Rat, schnell zu einem Anwalt gehen. Erfolgsaussichten in so untypischen Fällen zu kalkulieren hängt von so vielen Faktoren ab, die alle hier nicht mal ansatzweise genannt sind, dass man sowas in direkter Interaktion mit einem Menschen ergründen muss. Da sind dann Fragen dabei, wie die Ex ihren Lebensunterhalt finanziert hat, wie sie es jetzt tut, wie die Verhältnisse vor dem Kind waren, wie sie jetzt sind - lebt die Ex allein, ist sie wieder in einer neuen Bedarfsgemeinschaft, liegen schon Forderungen vor, was ist überhaupt strittig und was bereits vereinbart...
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RE: Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen? - von p__ - 01-04-2018, 11:47

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