Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen?
#1
Hallo liebe Leidensgenossen,
ich habe hier im Forum schon viele nützliche Tipps gefunden und auch interessante Geschichten gelesen. Zu meinem speziellen Fall konnte ich aber noch keinen Rat finden.
Ich habe mit meiner Frau letztes Jahr ein gemeinsames Kind bekommen. Bis dato haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht. Da ich einen guten Job habe und mich auch sehr auf das Kind gefreut habe und mit ihm Zeit verbringen wollte, habe ich 1 Jahr Elternzeit genommen und auch bisher das Elterngeld bezogen.

Nun hat mich meine Frau mit Kind von einem auf den anderen Tag verlassen und beantragt wohl auch auf ihren Namen dann Elterngeld. Heißt ich habe die circa letzten 7 Monate meiner Elternzeit gar kein Einkommen (laut meinem Arbeitgeber, kann ich nicht früher in meinen Job zurück) und werde mir wahrscheinlich ein Privatdarlehn nehmen müssen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Meine Frage ist nun, was ist in meiner Situation die Berechnungsgrundlage des Einkommens für:

1. Trennungsunterhalt
2. Nachehelicher Unterhalt
3. Betreuungsunterhalt
4. Kindesunterhalt

Ich habe gelesen, dass bei selbständigen, die Gewinne der letzten 3 Jahre heran gezogen werden. Ich bin aber theoretisch ein ganz normaler Arbeitnehmer. Habe aber derzeit   kein   Einkommen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder zu min ein paar Tipps geben. Gerne auch belegt mit Gesetzesgrundlagen, damit ich mir diese noch einmal selber nachlesen kann. Danke


Beste Grüße
Thomas
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt - Berechnungsgrundlage Einkommen? - von ThomasM - 31-03-2018, 16:52

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis Absurdistan 143 137.940 20-11-2015, 20:48
Letzter Beitrag: Absurdistan

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste