24-01-2018, 12:26
Jobcenter wird Auskunft verlangen und eigene Werte zu Grunde legen. Alles andere wäre ein Vertrag zu Lasten der Allgemeinheit.
Unterhalt kann auch schriftlich vereinbart werden, das reicht m.E. für die Zweijahresfrist.
Dann ist die Sache halt nicht tituliert und einfach vollstreckbar - stört dich aber nicht.
Unterhalt kann auch schriftlich vereinbart werden, das reicht m.E. für die Zweijahresfrist.
Dann ist die Sache halt nicht tituliert und einfach vollstreckbar - stört dich aber nicht.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)