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Rechtsanalye bzgl. Durchsetzung Besuchsrecht
#3
Ich würde das nicht so schwarzweiss sehen. Rechtssprechung ist einem stetigen Wandel unterlegen und manche Sachen lassen sich eben auch nicht juristisch lösen.
In Fällen von hartnäckiger Umgangsverweigerung würde ich konsequent ( und wirklich konsequent ) die Unterhaltszahlungen komplett einstellen oder auf das Minimum reduzieren. Das ganze ist ganz legal möglich und wird von mir seit knapp 1,5 Jahren praktiziert.
Die KESB in der Schweiz habe ich auch recht erfolgreich abgeschüttelt, die melden sich alle paar Monate mal bei mir, erkundigen sich nach meinem Gesundheitszustand ( das geht die nichts an ) , ich teile denen dann mit dass ich die Kinder gerne dann treffen würde wenn Sie in ein paar Jahren ihre eigene Wohnung haben und nicht mehr unter dem Einfluss von nahen Angehörigen stehen. Und wenn sich die Kinder mit irgendwelchen Anliegen an mich wenden möchten, bin ich gerne bereit mir das anzuhören.
Die Kesb hatte verfügt, dass es begleiteten Umgang geben soll. Alles easy. Das wurde von mir verweigert und das ist jetzt der Status Quo.
Wo kein Umgang, keine Verantwortung, keine Kohle.
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Rechtsanalye bzgl. Durchsetzung Besuchsrecht - von Mercedes_AMG - 13-01-2018, 18:43
RE: Rechtsanalye bzgl. Durchsetzung Besuchsrecht - von Mercedes_AMG - 14-01-2018, 17:38
RE: Rechtsanalye bzgl. Durchsetzung Besuchsrecht - von Mercedes_AMG - 14-01-2018, 19:11
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