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Foto von Kind veröffentlicht: Gefängnisdrohung
#3
Das mit den Bildern wurde und wird immer schon ernst genommen. Bei Carriere war es ein Foto, das ein Dritter aufgenommen hat, als er auf der Bühne stand und das Kind dabei war. Als das veröffentlich wurde, wurde er zu Ordnungsgeld verurteilt und statt zu bezahlen ging er ins Gefängnis. Die Persönlichkeitsrechte werden nur durch die Mutter wahrgenommen, es nutzt also auch nichts, wenn das Kind das Foto will. Dazu hat es kein Recht.

Es gibt auch einen Unterlassungsanspruch, Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz (§823 BGB). Da ist der Staat sehr genau und stellt weitreichende Mittel zur Durchsetzung bzw. Ahnung zur Verfügung. Wie lächerlich das auf Väter wirkt, denen z.B. der Umgang verweigert wird, ist der Rechtspflege nicht mal bewusst. Aber das Recht auf Kontakt zum Vater in §1684 BGB ist eben kein Persönlichkeitsrecht des Kindes, hirnrissig, aber ist so. So kann man sich mit einer juristischen Definitionsverdrehung hindurchmogeln.
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RE: Foto von Kind veröffentlicht: Gefängnisdrohung - von p__ - 13-01-2018, 11:32

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