09-01-2018, 15:33
Na immerhin, das ist ja schon mal gut. Dann kannst Du dir ja prinzipiell einen Eindruck bilden, wie es dem Kind geht
Was die Informationen über euer Kind angeht: Natürlich muss dich die Mutter bei wirklich maßgeblichen Dingen informieren und sich im Zweifel mit dir abstimmen, das stimmt. Aber sie muss dir nicht sagen, was sie für Worte bei Gesprächen mit dem Kind verwendet und auch nicht, wann es aufs Töpfchen geht. Das würde vermutlich zu weit gehen (aber ich bin natürlich kein Experte
Ansonsten schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
Dort steht nämlich: "...Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens..." (BGB, § 1687)
Durch diese alleinige Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens hat die Mutter einen sehr hohen Spielraum. Solang das Kind nicht ernsthaft krank ist, sie den Wohnort wechseln will, etc. muss sie dir eigentlich nicht viel sagen.
Einen Bericht einzuklagen halte ich daher für ein äußerst schwieriges Unterfangen. Dazu müsstest Du vermutlich die Erziehungsfähigkeit der Mutter als solche in Frage stellen und das alleinige Sorgerecht beantragen.
Gruss, P.
Was die Informationen über euer Kind angeht: Natürlich muss dich die Mutter bei wirklich maßgeblichen Dingen informieren und sich im Zweifel mit dir abstimmen, das stimmt. Aber sie muss dir nicht sagen, was sie für Worte bei Gesprächen mit dem Kind verwendet und auch nicht, wann es aufs Töpfchen geht. Das würde vermutlich zu weit gehen (aber ich bin natürlich kein Experte
Ansonsten schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html
Dort steht nämlich: "...Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens..." (BGB, § 1687)
Durch diese alleinige Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens hat die Mutter einen sehr hohen Spielraum. Solang das Kind nicht ernsthaft krank ist, sie den Wohnort wechseln will, etc. muss sie dir eigentlich nicht viel sagen.
Einen Bericht einzuklagen halte ich daher für ein äußerst schwieriges Unterfangen. Dazu müsstest Du vermutlich die Erziehungsfähigkeit der Mutter als solche in Frage stellen und das alleinige Sorgerecht beantragen.
Gruss, P.