Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst...
#14
Es gibt da immer zwei Konstellationen. Eine ging letztes oder vorletztes Jahre bis vors BVerfG.

Die Häufigere ist, das Ehepause / Seitensprungkind halt als zur übrigen Familie gehörig gesehen wird, so wie ein Kind das einer der Ehepartner aus früherer Beziehung mitbringt. Das hat sogar positive Auswirkungen. Man kann nach aussen hin liebe Familie spielen und sich das Kind mit dem anderen biologischen Vater dick mit Unterhalt bezahlen lassen. Also alles wie bei anderen Familien plus ein garantierter, netter finanzieller Zufluss. In diesem Fall haben Mutter und Ehemann ein grosses Interesse daran, die Vaterschaftsanfechtung schnell und geräuschlos durchzuziehen, was auch gelingt, die Mutter ist wie immer die Königin in solchen Verfahren und der Ehemann knapp dahinter. Dann wird der biologische Vater zum Vaterschaftstest gebeten und sogleich folgen die üblichen Unterhaltsforderungen. Das Sorgerecht wird ihm natürlich verweigert. Er wird zum Vater dritter Kategorie: Rechtlicher Vater ohne Sorgerecht.

Der andere Fall traf auf das BVerfG-Verfahren zu. Der Ehemann und Ehefrau nimmt das Kind vom Seitensprung hin, will aber keinen zweiten Mann mit Restrechten. Er blockiert und ficht die Vaterschaft nicht an. Die Folge ist eine kalte Zwangsadoption, der biologische Vater bleibt der biologische Vater und wird nicht zum rechtlichen Vater.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst... - von p__ - 10-01-2018, 15:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste