10-01-2018, 11:28
(10-01-2018, 11:20)Austriake schrieb: SpeakIng hat also wohl von sich aus die Vaterschaftsfeststellung betrieben - hätte er das unterlassen, hätte sein Kind als eheliches Kind der KM gegolten.
Das ist nicht nötig, wenn der Ehemann die Vaterschaft angefochten hat. Wenn Affäre und Ehemann aber nicht wollen und nicht mitspielen, kommt der biologische Vater in schwieriges Gewässer, er gehört dann nur zur Väterkategorie 4, knapp über einem Samenspender mit Kategorie 5.