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Frage zur finanziellen Auskunft
#2
Alles etwas verwirrend, aber da kein Titel besteht kannst du zahlen was du willst. Je mehr aber deine Vorstellungen von der korrekten Unterhaltshöhe von den Vorstellungen des Jugendamts abweichen, desto höher das Risiko, dass das Jugendamt klagt und dich vor Gericht bringt, um seine Vorstellungen von Unterhalt gerichtlich gegen dich durchzusetzen.

Aufforderungen, vermeintliche Rückstände zu bezahlen kannst du ignorieren. Auch für angebliche Rückstände gilt, wenn sie nicht aufgrund Titulierter Forderungen entstanden sind: Sie werden erst real und vollstreckbar, wenn das ein Gericht ebenfalls so sieht. Oder du sie freiwillig anerkennst. Was natürlich nicht angeraten ist.
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Frage zur finanziellen Auskunft - von ibu400 - 03-01-2018, 14:13
RE: Frage zur finanziellen Auskunft - von p__ - 03-01-2018, 18:20
RE: Frage zur finanziellen Auskunft - von p__ - 04-01-2018, 16:08
RE: Frage zur finanziellen Auskunft - von p__ - 05-01-2018, 10:45
RE: Frage zur finanziellen Auskunft - von p__ - 05-01-2018, 12:08
RE: Frage zur finanziellen Auskunft - von p__ - 05-01-2018, 12:27

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