Lass Dich doch am besten durch einen Anwalt in der Wahlheimat beraten. Das Recht Deiner Wahlheimat stellt den Unterhaltsschuldner besser als Deutschland. Ich wuerde mir ausrechnen lassen, viewiel Du nach dem Recht Deiner Wahlheimalt an Unterhalt zahlen muesstest, und das als Vergleichsvorschlag der deutschen Behoerde unterbreiten.
Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland
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Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Panto - 25-11-2017, 18:44
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von p__ - 25-11-2017, 19:18
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Mahatu - 01-12-2017, 16:51
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Panto - 02-12-2017, 16:18
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von DrNewton - 25-11-2021, 11:06
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Mahatu - 05-12-2017, 14:59
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Panto - 06-12-2017, 07:52
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Panto - 18-11-2021, 18:04
RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von p__ - 18-11-2021, 18:55
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