22-10-2018, 21:34
Das sind verschiedene Ebenen. Pfändung läuft nach Schema F, daran kann auch die UVK nichts ändern.
Aber wenn der Pflichtige mal nicht zahlt, dann wieder zu Geld kommt, dann ist es eine nicht zulässige Unsitte, dass die Unterhaltsvorschusskasse auch aus vom dann wieder gezahlten Unterhalt frisst, anstatt dass alles an das Kind geht.
Aber wenn der Pflichtige mal nicht zahlt, dann wieder zu Geld kommt, dann ist es eine nicht zulässige Unsitte, dass die Unterhaltsvorschusskasse auch aus vom dann wieder gezahlten Unterhalt frisst, anstatt dass alles an das Kind geht.