03-11-2017, 09:35
(02-11-2017, 19:52)L3NNOX schrieb: Mich wundert nur, dass anscheinend meine Ex einen Antrag stellen kann und ich dann eine Nachberechnung bekomme und dadurch nachzahlen muss
Eigentlich ist dieser "Antrag" nur ein Kreuzchen in der Steuererklärung, und zwar in der "Anlage Kind".
Schau mal hier, da ist das ziemlich gut beschrieben:
https://service.berlin.de/dienstleistung/325823/
Was mich irritiert, ist die Formulierung "... und Sie der vom anderen Elternteil beantragten Übertragung des Freibetrags nicht widersprochen haben": Hier solltest Du UNBEDINGT vom Finanzamt verlangen, nachzuweisen, auf welcher Basis sie zu diesem Schluß kommen!
Simon II