02-11-2017, 15:46
Dafür gibt es (noch?) kein einheitliches Berechnungsschema, das kann so und so gerechnet werden, der Richter machts nach Gutdünken. Vor allem bei zwei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsmodellen läuft das ohnehin schon üble Stolperdrahtknäuel von Unterhaltsrecht vollends in die wirre Irre. Am meisten Chancen hast du über eine Herabsetzung der Tabellenstufe. Bist du schon ganz oder weit unten, wird es schwierig.