13-03-2013, 21:07
(13-03-2013, 20:57)beppo schrieb: Muss man dafür nicht selbst betroffen sein?Rabulistik kann ich auch.
Das schränkt den Kreis der klageberechtigten Männer schon mal stark ein.
Um betroffen zu sein, muss man der Vater eines solchen Kindes sein. Und das kann man nicht belegen, weil es dieses Gesetz gibt.