02-07-2017, 18:06
(02-07-2017, 18:00)p__ schrieb: Je längst sie zögert, desto besser, denn die ersten drei Jahre sind wegen Betreuungsunterhalt die Teuersten.
Danke für den Hinweis. Kann sie BU rückwirkend noch verlangen?
Meine Befürchtung ist, dass das Gericht mir jeden Monat, den ich später offiziell der Vater werde, in irgendeiner Form negativ auslegt. Das geht jetzt in eine andere Richtung, aber mir ist bspw. ein Fall bekannt, in welchem die KM dem KV vorgeworfen hat, das Kind zu misshandeln. Der KV konnte das Kind etwa 1 Jahr nicht mehr sehen. Gutachten haben schließlich ergeben, dass er doch kein Misshandler ist. Als er dann wieder normalen Umgang mit dem Kind wollte, hieß es vom Gericht: "Sie hatten ja nun über 1 Jahr das Kind nicht gesehen. Einen normalen Umgang trauen wir ihnen noch nicht zu. Daher erstmal begleiteter Umgang." Macht dann 70-80 € pro Stunde. Willkommen in Deutschland!