29-06-2017, 14:04
In dieser Höhe: Gering. Der Kindesunterhalt wurde in der Vergangenheit immer an unterschiedliche andere Systeme gekoppelt, mal wars die Regelbetragsverordnung, mal das sächliche Existenzminimum, nun wieder was anderes. Der Sinn dahinter war, immer das Pferd zu wechseln wenn die Erhöhungen zu langsam gingen. Zu starke Sprünge sind aber ebenso unterwünscht, da sie das Prinzip des Froschs durchbrechen, dem es zu sprunghaft heiss wird: http://www.berndschwerdt.de/html/frosche...asser.html
Da es auch die Basis-Unterhaltsbeträge stark beeinflusst, würde auch der Unterhaltsvorschuss ganz kräftig steigen, ebenso die Leistungen an Aufstocker. Es ist angesichts des Mangelfall = Regelfall Zustandes schon lange so, dass alle Erhöhungen auch den Staat selber treffen. Auch deshalb wird man irgendeinen anderen Umrechnungsfaktor nehmen oder das Pferd wieder mal wechseln.
Da es auch die Basis-Unterhaltsbeträge stark beeinflusst, würde auch der Unterhaltsvorschuss ganz kräftig steigen, ebenso die Leistungen an Aufstocker. Es ist angesichts des Mangelfall = Regelfall Zustandes schon lange so, dass alle Erhöhungen auch den Staat selber treffen. Auch deshalb wird man irgendeinen anderen Umrechnungsfaktor nehmen oder das Pferd wieder mal wechseln.