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Bundestag Anpassung erweiterter Umgang und Kindesunterhalt
#6
Der andere Punkt ist die Berücksichtigung der Leistung von Eltern, die viel mitbetreuen. Aber auch da applaudiert der Petitionsausschuss der Rechtssprechung und der herrschenden Situation, nach der die äusserst grosszügige Senkung um eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle möglich sei. Alles okay also. Das macht übrigens bei einem Kind von zehn Jahren von Stufe 4 auf Stufe 3 sagenhafte 4,2% weniger Unterhalt aus. Obwohl dadurch die Gefahr der totalen Verarmung der Mutt... ähm... des Kindes enorm steigt. Dafür bekommt dieser Elterteil auch das Privileg statt 15% (ein Wochenende alle 14 Tage) nun 40% zu betreuen. Vorsicht, Ironie.

Das BGH-Urteil, das diesen Müll angerichtet hat (siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=35 ) wird nun als Lösung verkauft, obwohl es genau deswegen weithin kritisiert wurde: Dort wurde streng zwischen 50:50 Wechselmodell und nicht ganz gleicher Betreuungszeit unterschieden. Das Wechselmodell und Donnerschalg beim Unterhalt, ein paar Prozent Ungleichheit dann sofort wieder Berechnung wie Residenzmodell mit maximal ein paar lächerlichen Brosamen Abzug.

An das eigentliche Problem traut sich natürlich keiner ran. Dass dieses Unterhaltsrecht eine Situation wie 1955 zur Grundlage hat und von Grund auf nicht zur Lebensrealität heute passt.
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RE: Bundestag Anpassung erweiterter Umgang und Kindesunterhalt - von p__ - 26-06-2017, 14:02

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