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Einkommenangabe §1605 verweigern??
#4
Das Problem, das Du hast, Charlie, ist, daß Du in besonderem Maße zur Angabe Deines Einkommen verpflichtet bist.

Ich habe das gegenüber einem volljährigen Kind durch.

Einen solchen Prozeß wirst Du IMMER verlieren!

Aber man kann tricksen: Nur teilweise herausgeben und schauen, was sie noch wollen, dann wieder eine kleine Tranche usw.; Zeiten herausschinden (Mutter, Oma, Kind, selbst krank).

Bis zu einem gewissen Grad funktioniert das, weil die JA-Mitarbeiterinnen meist stinkfaul sind (hier ist das ausnahmsweise mal positiv) und ein Prozeß auch ihnen zusätzliche Arbeit macht.

Simon II
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RE: Einkommenangabe §1605 verweigern?? - von Simon ii - 20-06-2017, 15:46

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