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Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein
#9
(15-06-2017, 14:31)Sorino schrieb: Was bedeutet temporäre Bedarfsgemeinschaft? Gibt es dafür eine beispielhafte Auflistung der Kosten, die ich angeben könnte? Oben habe ich nur die Kosten aufgelistet, die mir auf Anhieb einfallen.

Umgangskosten nach neuer Rechtslage (für SGB II-/SGB XII-Leistungsbezieher)
Da ist das Modell mal grob erklärt.

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1432/

Die Sozialgeldbeträge dort sind nicht mehr aktuell, da gibt es aber haufenweise aktuelle Tabellen (für 2017) für die Regelsätze von Kindern im Netz.

Auflistung

-Fahrkosten Holen/Bringen, 20 Eurocent Kilometer per PKW oder hilfsweise Preis für Bahnfahrkarte. 
-anteilige Regelsätze (tageweise)
-Anteil erhöhte Wohnkosten (im Sozialrecht werden Trennungskindern 5 bis 7,5 qm Wohnflächenmehrbedarf zugestanden)
 zzgl. 10 % Sicherheitszuschlag auf die Wohngeldtabellenbeträge nach § 12 WoGG. Das ist auch in der Sozialrechtsprechung üblich.
....ggf. weiter zu ergänzen.

Sinngemäss kann man sagen, daß man das, was ein Erwerbsloser ohnehin für sich und die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder bekommen würde, auch gerne für sich in Anspruch nehmen würde.
Das würde man vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatzes auch erwarten. Hilfsweise verlange eine sozialrechtliche Vergleichsberechnung unter Einbeziehung der
o. a. Parameter.
Hier eine grobe Modellvorlage für eine solche Berechnung + Argumentation.
AG Steinfurt · Urteil vom 12. April 2005 · Az. 10 F 283/04
https://openjur.de/u/104143.html

So heißt es dort u. a.:

Zitat:Es kann aber nicht angehen, dass der zu zahlende Unterhalt - zum Teil - durch ergänzendes Arbeitslosengeld II finanziert wird. Wird der Unterhaltspflichtige nämlich seinerseits durch die Inanspruchnahme wegen Unterhalts hilfebedürftig, verstößt dieses Ergebnis gegen die Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1990, 849; BVerwG, FamRZ 1999, 780; BSG, FamRZ 1985, 379 f.; OLG E, FamRZ 1999, 127; Wendl/Staudigl/Scholz, a.a.O., § 6, Rn. 523).

Die sozialrechtliche Vergleichsberechnung führt dazu, dass dem Beklagten gerundet X.XXX € verbleiben müssen
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein - von Sixteen Tons - 15-06-2017, 15:19

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