Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein
#4
Bisschen spät, wie meistens. Betreuungsmodell ist festgezurrt (viel zu spät, da jetzt noch Änderungen zu erzwingen), Titulierung ist durch, Klage ist eingereicht, Anträge sind geschrieben, sogar der Gerichtstermin hat stattgefunden samt den "Nahelegungen" des Richters. Jetzt gibt es kaum mehr Handlungsspielräume für dich. Die hätte es schon gegeben, aber jetzt ist die Sache ja schon praktisch durch. Dein Anwalt ist ganz offensichtlich auch von der üblichen Juristensorte, wenig Ahnung und zu nichts Lust, ausser zum Honorarrechnungen schreiben natürlich.

Die Befristung ist jetzt nicht mehr zu halten. Gib diesen Punkt auf. Aber nicht in Form der Zustimmung zu einem Vergleich, sondern lass den Richter drüber beschliessen. Das hat Vorteile und kann sich sogar auf die tatsächlichge Vollstreckbarkeit ab 18 auswirken. Das im Detail auszuführen führt aber jetzt zu weit.

Die 100% statt 115% sind meiner Ansicht nach der Punkt, bei dem es noch etwas zu gewinnen gibt, aber ich vermute stark dass dieser Richter Unrecht spricht und du in die nächste Instanz musst. Du hast jetzt die wirklich allerletzte Möglichkeit, dafür die Grundlage zu schaffen. Neues vorbringen kannst du in der nächsten Instanz nämlich nicht, dort wird nur aufgrund bereits vorgebrachter Tatsachen beschlossen. Dein Hebel ist das Betreuungsmodell, der BGH hat in seinem unseligen Wechselmodell-Unterhaltsurteil (das so überrissen war, dass sie sogar Gegenreaktionen von Politikern bekommen haben) zwar nur 50:50 Betreuung als Wechselmodell anerkannt, aber bei einem Fast-Wechselmodell nur die Herabstufung von Tabellenstufen der Düsseldorfer Tabelle anempfohlen. Genau das greift hier. Es gibt dazu noch andere Urteile, es wäre der Job deines Anwalts gewesen, die zusammenzusuchen. Bleibe also bei den 100%, schiebe aber Begründungen nach. 100% sind angesichts deiner Betreuungsleistung angemessen, dir fiktives Einkommen zu unterstellen kommt nicht in Frage, schon weil du bei 43% Betreuung keine Zeit dafür hast. Bringe den Begriff "Betreuungsbonus", der verwirrt die ein bisschen, denn dafür gibts verschiedene Deutungen :-)

Da jetzt offenbar auch Trennungunterhalt verhandelt wird, würde ich dabei ein Stück weit grosszügiger zeigen. Der ist steuerlich besser absetzbar und unter der Voraussetzung einer eindeutigen Befristung auf Oktober (1 Jahr, nicht mehr) kann der auch höher sein. Mit dieser Befristung kannst du dich in diesem Punkt auch vergleichen. Bei diesem Kindesalter hat die Mutter ihre Arbeitszeit ohnehin bald heraufzusetzen, biete an die Kinder noch einen Tag zusätzlich zu betreuen um sie zu entlasten. Macht sie natürlich nicht, denn dann wärs ja ein Wechselmodell, der eine Tag bringt ihr so richtig fett Kohle ein. Schwachsinn des Familienrechts. Der Satz macht sich aber gut im Antrag und wirkt auf psychologischer Ebene.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein - von p__ - 15-06-2017, 10:04

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll JohnDoe2000 19 1.566 26-01-2024, 12:52
Letzter Beitrag: ArJa
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 1.817 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Unterhalt - ALG2 - Ausland - nicht mehr zahlen aboe 20 3.636 01-06-2022, 11:21
Letzter Beitrag: aboe
  Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht masku 21 12.608 16-02-2019, 12:29
Letzter Beitrag: masku

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste