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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017
#2
Das sind nur die Freigrenzen für Schuldner, die keine Schulden aus Unterhalt und Verbrechen haben.
Bei Schulden für Kindesunterhalt z. B., gelten die Freigrenzen nach §850d ZPO und das ist der Sozialhilfesatz.
Das sind ohne Sonderlocken der Regelsatz+Warmmiete für Singles. Das kann dann locker auf einen 3stelligen Betrag mit einer 6 davor runtergehen. Wer wieder bei seinen Eltern eingezogen ist, bleibt sogar nur der Regelsatz von 409 Euro.  Im Vollstreckungsrecht stehen Unterhaltsschuldner auf einer Stufe mit Gewohnheitsverbrechern.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017 - von Sixteen Tons - 14-06-2017, 14:43

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