wegen der Bescheinigung §850k Abs5 ZPO
hier steht:
Grundfreibetrag: 1073,88€
weiterer Freibetrag (erste Person Unterhalt): 404,16€
weiterer Freibetrag (weitere Person Unterhalt): 225,17€
___________
Somit wären es dann wenigstens 1703,21€
Frage: was mach ich mit den knapp 200€ die noch fehlen?
Kann ich nicht das FamFG aus B anschreiben, da die ja den Unterhaltstitel damals rausgehauen haben?
Nachtrag:OK, zu spät gelesen. Also an das Inso die Anforderung des Titels zur erhöhung schriftlich stellen
Ich kann immer mehr die Menschen verstehen, die irgendwann nicht mehr arbeiten gehen und denken:"lmaa"... Bin mittlerweile auch kurz davor.
Ich danke euch für eure Posts
hier steht:
Grundfreibetrag: 1073,88€
weiterer Freibetrag (erste Person Unterhalt): 404,16€
weiterer Freibetrag (weitere Person Unterhalt): 225,17€
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Somit wären es dann wenigstens 1703,21€
Frage: was mach ich mit den knapp 200€ die noch fehlen?
Kann ich nicht das FamFG aus B anschreiben, da die ja den Unterhaltstitel damals rausgehauen haben?
Nachtrag:OK, zu spät gelesen. Also an das Inso die Anforderung des Titels zur erhöhung schriftlich stellen
Ich kann immer mehr die Menschen verstehen, die irgendwann nicht mehr arbeiten gehen und denken:"lmaa"... Bin mittlerweile auch kurz davor.
Ich danke euch für eure Posts