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Schulausbildung Kindesunterhalt
#22
(04-08-2017, 15:39)Austriake schrieb:
(04-08-2017, 15:09)Helmute2000 schrieb: Wenn die Ex keinen verdienst mehr deklariert, bedeutet das auch bei einem Millionen Vermögen dieser Dame, das nur derjenige den vollen Unterhalt bezahlen darf, der Einkünfte hat?

Wenn Dir die Ex irgendwann einmal eine Anlage U zur Einkommenssteuererklärung unterschrieben hat, dann hast du ihre Steuernummer.

Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass sich das Finanzamt bei einem Millionenvermögen mit einer Einkommenssteuererklärung zufrieden gibt, de als Einnahme die Zahl "Null" ausweist.
Also ist sie steuerpflichtig, also bekommt sie jährlich einen Steuerbescheid - und den hat sie vorzulegen im Rahmen ihrer Asukunftspflicht.

Nun da stehen keine Einkünfte drin. Und nun?
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 05-06-2017, 19:03
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