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Schulausbildung Kindesunterhalt
#19
(04-08-2017, 14:50)p__ schrieb: Er bleibt nicht nur unterhaltsberechtigt, sondern zählt sogar als privilegierter Unterhaltsberechtigter wenn er volljährig wird.

Aber nur dann wenn er zu Hause wohnt! Sonst nicht!

Noch eine andere Frage in diesem Kontext zum privilegierten Unterhaltsberechtigten:

Die Eltern haften anteilig den Unterhalt, d. h., wer ein höheres Einkommen hat, zahlt mehr als der weniger Verdienende.
Wenn die Ex keinen verdienst mehr deklariert, bedeutet das auch bei einem Millionen Vermögen dieser Dame, das nur derjenige den vollen Unterhalt bezahlen darf, der Einkünfte hat?
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 05-06-2017, 19:03
RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 06-06-2017, 11:52
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von Helmute2000 - 04-08-2017, 15:09
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