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Schulausbildung Kindesunterhalt
#4
(05-06-2017, 19:03)p__ schrieb: Abänderung des Titels auf Null. Leider Anwaltspflicht.

Meines Wissens nicht richtig:

Es ist nicht auf Abänderung des alten Titels zu klagen, sondern auf Herausgabe des Titels durch das Kind, wenn es 18 geworden ist.

Für eine evt. Ausbildung gibt es einen neuen Titel.

Für dessen Höhe spielt außerdem eine Rolle, ob das Kind evt. Bafög bekommt.

Simon II
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 05-06-2017, 19:03
RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von Simon ii - 06-06-2017, 11:28
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