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Schulausbildung Kindesunterhalt
#2
Einen unbefristeten in einen befristeten Titel umzutauschen ist nicht gegen den Willen des Unterhaltsgläubigers möglich.

Die weitere Ausbildung muss dir zeitnah nachgewiesen werden. Auch die Höhe der eventuellen Ausbildungsvergütung. Der Azubi erhält einen Ausbildungsvertrag, der dir kopiert werden muss. Da es unzulässig ist, ohne Vertrag eine Ausbildung zu beginnen ist der Zeitpunkt für die letztmögliche Vorlage der Ausbildungsbeginn.

Die Abfolge für dich: Schreiben an die Sorgeberechtigte mit der Aufforderung, bis zum X.X.2017 eine ungekürzte Kopie des Ausbildungsvertrages vorzulegen, insbesondere den Nachweis der Ausbildungsvergütung. Reagiert die Gegenseite nicht, musst du klagen. Antrag: Ausbildungsnachweise nicht vorgelegt -> Keine Ausbildung -> Abänderung des Titels auf Null. Leider Anwaltspflicht.
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 05-06-2017, 19:03
RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 06-06-2017, 11:52
RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 06-06-2017, 12:40
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 04-08-2017, 14:50
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RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 10-08-2017, 10:18
RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 10-08-2017, 11:56
RE: Schulausbildung Kindesunterhalt - von p__ - 10-08-2017, 12:21

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