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Geschichte des BGB §1361? Seit wann gibt es Ehegatten-Unterhalt?
#1
Hallo zusammen,

wer weiß was?

Wann wurde die Sache mit dem Ehegatten-Unterhalt eigentlich "erfunden" ?
Es ist schwierig etwas Historisches über die Hintergründe in Erfahrung zu bringen.


Gab es das oder etwas ähnliches schon im Kaiserreich, in Weimar oder im 3. Reich?


Ich vermute, den gesetzlichen Zwang seine Ex-Frau alimentieren zu müssen, gab es erst in der BRD.
Denn davor waren Scheidungen sehr selten und damit gesetzlich kaum relevant. Heute ist das anders.

Hier ist die älteste Fassung, die ich gefunden habe vom 1. Juli 1958.
http://lexetius.com/BGB/1361,8



Grüße Cool
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Geschichte des BGB §1361? Seit wann gibt es Ehegatten-Unterhalt? - von Maestro - 31-05-2017, 15:20

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