20-04-2017, 14:23
Hallo,
kann der Kindesunterhalt für das zweite minderjährige Kind bei der Bereinigung des Einkommens für das erste Kind angesetzt werden und umgedreht, [wenn die Kinder in unterschiedlichen Modellen betreut werden (erstes Kind: Wechselmodell, zweites Kind Residenzmodell)]? Danke.
Ich bin Arbeitnehmer und zahle 10% meines Bruttoeinkommens Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag an eine PKV. Vom Bruttoeinkommen bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten werden etwa 18% bereinigt. Werde ich nun für meine niedrigen PKV-Beiträge mit höherem Kindesunterhalt bestraft oder kann ich in Bezug auf Gleichbehandlungsgrundsätze generell 18% abziehen?
kann der Kindesunterhalt für das zweite minderjährige Kind bei der Bereinigung des Einkommens für das erste Kind angesetzt werden und umgedreht, [wenn die Kinder in unterschiedlichen Modellen betreut werden (erstes Kind: Wechselmodell, zweites Kind Residenzmodell)]? Danke.
Ich bin Arbeitnehmer und zahle 10% meines Bruttoeinkommens Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag an eine PKV. Vom Bruttoeinkommen bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten werden etwa 18% bereinigt. Werde ich nun für meine niedrigen PKV-Beiträge mit höherem Kindesunterhalt bestraft oder kann ich in Bezug auf Gleichbehandlungsgrundsätze generell 18% abziehen?