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Kindesunterhalt und besitz eines Hauses
#5
Wenn du keinen Unterhalt zahlst, musst du dein Vermögen (eben auch Immobilien) verwerten. Es kann also sein, dass du nach Inbesitzname einer Immobilie zu Unterhalt verurteilt wirst und gepfändet, wenn du nicht zahlst. Beim Erbe ist auch auch nicht so einfach. Was du vererbst, geht zu gleichen Teilen an deine Nachkommen. Du kannst das etwas reduzieren auf den Pflichtteil, aber den kannst nicht ausschliessen. Bei einem vererbten Haus ist das Trennungskind immer mit an Bord. Dein Vater sollte das Haus kaufen und an dich vermieten. Dann bleibt nur das Restrisiko, dass es früher als erwartet an dich vererbt wird.
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RE: Kindesunterhalt und besitz eines Hauses - von p__ - 14-04-2017, 22:02

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