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Ist § 1671 BGB verfassungswidrig?
#7
(27-03-2017, 16:07)Theo schrieb: Von daher muss er schon ein neues Verfahren anleiern.

Wie denn? Es müsste ein Verfahren sein, in dem §1671 BGB zum Einsatz kommt. Abs. 2, 3, 4, treffen sowieso nicht zu und Abs. 1 regelt nur die Aufhebung der Ganzen oder von Teilen der gemeinsamen Sorge. Es ist ein Paragraf der Destruktion. Was soll er beantragen? Die Destruktion ist bereits passiert. Gemeinsames ABR gibts nicht mehr. Für die Herstellung gemeinsamer Sorge, hier gemeinsames ABR ist der Paragraf nicht zuständig.
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RE: Ist § 1671 BGB verfassungswidrig? - von p__ - 27-03-2017, 19:24

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